Reform des Vergabrechts

Zum 18. April 2016 tritt das reformierte Vergaberecht in Kraft. Es handelt sich dabei nicht um ein „Reförmchen“, sondern um die umfangreichste Novelle des Vergaberechts seit 2004.

Die Novelle setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Die EU möchte mit der überarbeiten Richtlinie das Vergaberecht modernisieren, liberalisieren und rechtssicher gestalten.

Die Reform des Vergaberechts betrifft den sogenannten oberschwelligen Bereich, also den Bereich, ab dem öffentliche Auftraggeber europaweit ausschreiben müssen. In diesem Bereich kommt es zu umfangreichen Änderungen bei Verfahrensarten, Vergabefristen, elektronischer Kommunikation und zu Vertragsänderungen während der Laufzeit.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.