Ein Rechtsgutachten des renommierten Vergaberechtlers Thomas Maibaum, das im Auftrag des BDIA erstellt worden ist, kommt zu dem Ergebnis, dass in der derzeit geübten Vergabepraxis der öffentlichen Hand, Planungsleistungen aus den beiden Bereichen Architektur und Innenarchitektur nicht getrennt ausgeschrieben werden, was eine Bewerbung von Innenarchitekten oftmals unmöglich macht.
Die Innenarchitektur beschäftigt sich mit der Planung und Gestaltung von Innenräumen und verbindet in ihrer Ausbildungsleistung Elemente aus den Bereichen Architektur, Gebäudetechnik und Design.
Innenarchitekten achten nicht nur auf ästhetische Aspekte, auch wirtschaftliche, soziale und ökologische Faktoren werden berücksichtigt. Durch die aktuelle Vergabepraxis und den damit oft verbundenen Ausschluss von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten verzichte die öffentliche Hand, so der BDIA, auf gute nutzerbezogene und nachhaltige Innenarchitektur. Er fordert deshalb die öffentlichen Bauherren auf, geltendes Recht umzusetzen und Innenarchitekturleistungen getrennt auszuschreiben.
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