Viel ist bereits geschrieben worden von der Notwendigkeit der Gesunderhaltung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. So ist das Thema Ergonomie seit Jahren in aller Munde. Aber erst in den letzten Jahren setzen sich beispielsweise elektromotorisch verstellbare Steh-Sitz Tische flächendeckend durch. Es bleibt bei der Gesundheitsförderung noch viel zu tun. Dies umso mehr vor dem Hintergrund des viel beschriebenen demographischen Wandels.
Am 18. Juni 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet (Präventionsgesetz). Das Gesetz hat sich das Ziel gesetzt, dass in „Lebenswelten“ wie Wohnen und Arbeiten die Stärkung der Gesundheitsförderung stärker in den Fokus rückt. Ferner sollen Krankheiten früher erkannt werden und die Kooperation von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz verbessert werden. Adressat des Gesetzes ist vornehmlich die Krankenversicherung. Sie wird finanziell besser ausgestattet. Ferner werden wichtige Akteure der Gesundheitsprävention besser miteinander vernetzt. Die Krankenkassen werden stärker mit der Gesetzlichen Unfallversicherung und den Arbeitsschutzbehörden zusammenarbeiten.
Der Gesetzgeber hat richtigerweise erkannt, dass vor dem Hintergrund einer sich globalisierten Welt einerseits, und einer alternden Bevölkerung andererseits, Handlungsbedarf beim Thema Gesunderhaltung der Arbeitnehmer besteht.
Als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung wird etwa alle 20 Minuten ein dynamischer Wechsel zwischen stehender und sitzender Tätigkeit empfohlen.