Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte im August 2020 Empfehlungen für die Gestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen um Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei seiner Anwendung zu unterstützen. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt nämlich als Form des mobilen Arbeitens den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes.
„Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“, so heißt der Titel der Publikation, die sich im Wesentlichen auf die Zeit der Epidemie beziehen. Im Kern dienen die Empfehlungen aber auch darüber hinaus als Orientierung.