Arbeitgeber in der Verantwortung
„Längerfristig ist produktive Arbeit in den eigenen vier Wänden nur möglich, wenn aus den während der Pandemie für einen längeren Zeitraum geduldeten behelfsmäßigen Arbeitsplätzen echte Homeoffices werden“, so IBA-Vorsitzender Hendrik Hund. „Es wird deshalb notwendig sein, über die Ausstattungen der heimischen Arbeitsplätze gründlicher nachzudenken als bisher. Die Verantwortung dafür liegt bei den Unternehmen.“ Die rechtlichen Grundlagen dafür existieren bereits. So verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter. Diese Verpflichtung besteht auch für mobiles Arbeiten im Homeoffice. Konkrete Vorgaben für die Einrichtung von Telearbeitsplätzen benennt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemeint sind solche Heimarbeitsplätze, die von Arbeitnehmern regelmäßig und auf Basis einer Vereinbarung, die beispielsweise Angaben zu Arbeitszeiten und -dauer enthält, genutzt werden. An diese werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt wie an die Arbeitsplätze im Büro. So sollte ein Schreibtisch eine Fläche von mindestens 160 x 80 cm haben. Wenn wenig Arbeitsmaterial benötigt wird, ist jedoch auch eine Tischbreite von 120 cm akzeptabel. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber einen ergonomischen Bürostuhl und die notwendige Technik zur Verfügung stellen. Beim Einsatz von Laptops umfasst diese auch die Bereitstellung separater Eingabegeräte (Maus und Tastatur). In ihrer vor Kurzem erschienen Informationsschrift mit dem Titel „Arbeiten im Homeoffice“ empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) darüber hinaus, für längeres Arbeiten im Homeoffice zusätzlich einen separaten Bildschirm einzusetzen.
Dass diese Anforderungen unter Corona-Bedingungen nur selten einzuhalten waren, unterstreichen die Erkenntnisse aus der forsa-Umfrage. So gab ein Drittel der Beschäftigen (36 Prozent) an, die ergonomische Ausstattung des Büroarbeitsplatzes zu vermissen. Besonders die Position des Computerdisplays und fehlende Möglichkeiten, im Stehen zu arbeiten, werden von 53 Prozent der Befragten als Mängel bewertet. Knapp die Hälfte (48 Prozent) der Befragten bewerteten die heimischen Sitzmöbel weniger gut als die Sitzmöbel im Büro. Ein weiteres Ergebnis der forsa-Umfrage ist außerdem: Ein Drittel der Arbeitnehmer hatte während des Lockdowns keine Möglichkeit, in ihrer Wohnung einen dauerhaften Arbeitsplatz einzurichten. Spätestens hier müssen die Arbeitgeber im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung genau prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Arbeit im Homeoffice verstetigen zu können oder ob sie überhaupt dauerhaft möglich ist. Dort wo die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes gegeben sind, empfiehlt Hendrik Hund, die große Bandbreite des Einrichtungsangebots zu nutzen. „Die häuslichen Arbeitsplätze müssen nicht genau so aussehen wie die im Unternehmen. Es gibt viele Produkte mit wohnlichem Charakter, die trotzdem alle Anforderungen an einen professionellen Arbeitsplatz erfüllen.“